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Visum-Bestimmungen Japan
Erstellt am 19. Dezember 2007 - 23:17 von admin
Einreisebedingungen
Für deutsche Staatsangehörige besteht kein Visumszwang, wenn sie bis zu einer Dauer von 180 Tagen einreisen und keiner Erwerbstätigkeit, keinem Studium und keiner Berufsausbildung nachgehen. Die Aufenthaltsdauer beträgt zuerst 90 Tage und kann vor Ablauf dieser Frist beim zuständigen Einwohnermeldeamt verlängert werden. Ein gültiger Reisepass wird zur Einreise benötigt.
